Invest-Programm des BAFA

Investförderung durch das BAFA - Anträge bis 03.02.2026!

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die BürgerEnergie Göttingen mit Schreiben vom 31.01.25 als förderwürdig anerkannt.

Das bedeutet:Interessierte, die Genossenschaftsanteile für 10.000€ oder mehr erwerben möchten, können einen Förderantrag an das BAFA stellen und darüber eine Förderung in Höhe von 15% der Investitionssumme erhalten.
Der BAFA-Antrag muss vor dem Beitritt zur Genossenschaft gestellt werden.
Allerdings fördert das BAFA nur sogenannte „Investierende Mitglieder“. Im Unterschied zu anderen Mitgliedern erhalten diese nur Dividende und keine weiteren Leistungen wie z.B. Stromlieferungen. Außerdem haben sie in der Generalversammlung kein Stimmrecht.

Wichtig: diese BAFA-Förderungszusage für uns läuft aus.
Leider ist die Förderfähigkeit mit unsere Arbeit behindernden Auflagen verbunden. Deshalb hat der Vorstand in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, keinen neuen Antrag zu stellen.
Diese Gründe waren ausschlaggebend:

  • Die eingezahlten Anteile der investierenden Mitglieder müssen zum Großteil bis Ende 2026 verwendet werden. Da bisher nur 2 Projekte umgesetzt werden konnten (ca. 235 000 €) und das Akquirieren neuer Projekte nur langsam vorangeht, ist eine langfristige Erhöhung der investierenden Anteilssumme problematisch.

  • Bei der BAFA-Förderung haben wir uns verpflichtet, dauerhaft im Bereich Erneuerbare Energien mit Gewinnerzielungsabsicht aktiv zu sein. Beteiligungen an anderen Gesellschaften sieht das BAFA kritisch – sie könnten als nicht förderfähig gelten. Da größere Projekte wie Windkraft oder Freiflächen-Photovoltaik für Rechenzentren hohe Investitionen und Fachwissen erfordern, können wir solche Vorhaben nur gemeinsam mit starken Partnern umsetzen.

  • Unsere investierenden Mitglieder sind nach Vertragsabschluss 3 Jahre an die Regeln des BAFA gebunden und damit auch wir. Eine weitere Verlängerung dieses Zeitraums halten wir nicht für sinnvoll, da wir sonst riskieren, Fördergelder zurückzahlen zu müssen.

Anträge bis zum 03.02.2026 weiter möglich!

Bis zu dieser Frist müssen förderwürdige Antrage eingereicht sein.

Informationen zum Ausfüllen des BAFA Antrages finden Sie hier.
Sollten Sie zu dem komplexen Thema Investförderung noch Fragen haben, wenden Sie sich an uns:
info@buergerenergie-goettingen.de oder 0171/3008808